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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 2005 §3 Abs1;Rechtssatz
Voraussetzung für die Zuerkennung des Status eines Asylberechtigten ist im Übrigen, dass die begründete Furcht einer Person vor Verfolgung in kausalem Zusammenhang mit einem oder mehreren Konventionsgründen steht (vgl. zu diesem Erfordernis näher etwa das E vom 23. Februar 2016, Ra 2015/20/0113).Voraussetzung für die Zuerkennung des Status eines Asylberechtigten ist im Übrigen, dass die begründete Furcht einer Person vor Verfolgung in kausalem Zusammenhang mit einem oder mehreren Konventionsgründen steht vergleiche zu diesem Erfordernis näher etwa das E vom 23. Februar 2016, Ra 2015/20/0113).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2016190350.L03Im RIS seit
20.04.2017Zuletzt aktualisiert am
22.06.2017