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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 2005 §8 Abs1;Rechtssatz
Ob die Voraussetzungen für die Gewährung von subsidiärem Schutz im Sinne des § 8 Abs. 1 AsylG 2005 vorliegen, ist unter sorgfältiger Würdigung des Vorbringens des Asylwerbers und unter Bedachtnahme auf die allgemeine Lage im Herkunftsstaat zu beurteilen.Ob die Voraussetzungen für die Gewährung von subsidiärem Schutz im Sinne des Paragraph 8, Absatz eins, AsylG 2005 vorliegen, ist unter sorgfältiger Würdigung des Vorbringens des Asylwerbers und unter Bedachtnahme auf die allgemeine Lage im Herkunftsstaat zu beurteilen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2016180267.L01Im RIS seit
18.04.2017Zuletzt aktualisiert am
19.04.2017