Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AsylG 2005 §55;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2016/21/0240 E 23. März 2017 RS 1Stammrechtssatz
Will das Vwg einem Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels stattgeben, so hat es den beantragten Aufenthaltstitel selbst in konstitutiver Weise zu erteilen (vgl E 4. August 2016, Ra 2016/21/0203 bis 0205; E 23. März 2017, Ra 2017/21/0029).Will das Vwg einem Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels stattgeben, so hat es den beantragten Aufenthaltstitel selbst in konstitutiver Weise zu erteilen vergleiche E 4. August 2016, Ra 2016/21/0203 bis 0205; E 23. März 2017, Ra 2017/21/0029).
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017210029.L01Im RIS seit
28.04.2017Zuletzt aktualisiert am
19.05.2017