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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
LDG 1984 §29;Rechtssatz
Soweit das VwG vermeint, dass mangels eines Hinweises auf ein schuldhaftes Verhalten im Einleitungsbeschluss mittlerweile Verfolgungsverjährung nach § 72 Abs. 1 Z 1 LDG 1984 eingetreten sei, ist ihm zu entgegnen, dass auch ein fehlerhafter Einleitungsbeschluss, der aber rechtzeitig ist und dann in der Folge aufgehoben wird, zu einem Ausschluss der Verjährung führt (vgl. E 27. April 1989, 88/09/0004).Soweit das VwG vermeint, dass mangels eines Hinweises auf ein schuldhaftes Verhalten im Einleitungsbeschluss mittlerweile Verfolgungsverjährung nach Paragraph 72, Absatz eins, Ziffer eins, LDG 1984 eingetreten sei, ist ihm zu entgegnen, dass auch ein fehlerhafter Einleitungsbeschluss, der aber rechtzeitig ist und dann in der Folge aufgehoben wird, zu einem Ausschluss der Verjährung führt vergleiche E 27. April 1989, 88/09/0004).
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Verjährung im öffentlichen Recht VwRallg6/6 Begründung BegründungsmangelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017090008.L05Im RIS seit
29.05.2017Zuletzt aktualisiert am
19.01.2018