RS Vwgh 2017/3/28 Ra 2016/01/0320

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Veröffentlicht am 28.03.2017
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Gemäß § 18 VwGVG 2014 kommt der Verwaltungsbehörde Parteistellung im Verfahren vor dem VwG und sohin auch das Recht auf Parteigehör zu.Gemäß Paragraph 18, VwGVG 2014 kommt der Verwaltungsbehörde Parteistellung im Verfahren vor dem VwG und sohin auch das Recht auf Parteigehör zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2017:RA2016010320.L01

Im RIS seit

27.04.2017

Zuletzt aktualisiert am

11.05.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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