RS Vwgh 2017/3/28 Ra 2016/01/0267

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.03.2017
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Rechtssatz

Soweit der Revisionswerber zum Nachweis seiner Minderjährigkeit bereits im verwaltungsbehördlichen Verfahren die Einvernahme seiner in Österreich lebenden Brüder beantragte, handelt es sich dabei nicht um sonstige geeignete und - im Vergleich zu unbedenklichen Urkunden - gleichwertige Bescheinigungsmittel iSd § 13 Abs. 3 BFA-VG 2014.Soweit der Revisionswerber zum Nachweis seiner Minderjährigkeit bereits im verwaltungsbehördlichen Verfahren die Einvernahme seiner in Österreich lebenden Brüder beantragte, handelt es sich dabei nicht um sonstige geeignete und - im Vergleich zu unbedenklichen Urkunden - gleichwertige Bescheinigungsmittel iSd Paragraph 13, Absatz 3, BFA-VG 2014.

Schlagworte

Beweismittel Zeugen Beweismittel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2017:RA2016010267.L04

Im RIS seit

27.04.2017

Zuletzt aktualisiert am

19.05.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten