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40/01 VerwaltungsverfahrenRechtssatz
Soweit der Revisionswerber zum Nachweis seiner Minderjährigkeit bereits im verwaltungsbehördlichen Verfahren die Einvernahme seiner in Österreich lebenden Brüder beantragte, handelt es sich dabei nicht um sonstige geeignete und - im Vergleich zu unbedenklichen Urkunden - gleichwertige Bescheinigungsmittel iSd § 13 Abs. 3 BFA-VG 2014.Soweit der Revisionswerber zum Nachweis seiner Minderjährigkeit bereits im verwaltungsbehördlichen Verfahren die Einvernahme seiner in Österreich lebenden Brüder beantragte, handelt es sich dabei nicht um sonstige geeignete und - im Vergleich zu unbedenklichen Urkunden - gleichwertige Bescheinigungsmittel iSd Paragraph 13, Absatz 3, BFA-VG 2014.
Schlagworte
Beweismittel Zeugen BeweismittelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2016010267.L04Im RIS seit
27.04.2017Zuletzt aktualisiert am
19.05.2017