RS Vwgh 2017/3/28 2013/06/0163

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Veröffentlicht am 28.03.2017
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Index

20/05 Wohnrecht Mietrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

"Wichtige Veränderungen baulicher Art, die über den bloßen Erhaltungszweck hinausgehen" und die Einbringung von Bauansuchen für solche Maßnahmen zählen nicht mehr zur ordentlichen Verwaltung (Hinweis E vom 28. Februar 2012, 2012/05/0042).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2017:2013060163.X02

Im RIS seit

10.05.2017

Zuletzt aktualisiert am

05.09.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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