RS Vwgh 2017/3/29 Ro 2015/05/0022

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Veröffentlicht am 29.03.2017
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Das erforderliche Einvernehmen nach § 4 Abs. 1 AVG ist ein Zuständigkeitselement, kommt es nicht zustande, liegt daher eine Verletzung des Rechtes auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter vor (vgl. das E des VfGH VfSlg. Nr. 5922/1969).Das erforderliche Einvernehmen nach Paragraph 4, Absatz eins, AVG ist ein Zuständigkeitselement, kommt es nicht zustande, liegt daher eine Verletzung des Rechtes auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter vor vergleiche das E des VfGH VfSlg. Nr. 5922/1969).

Schlagworte

örtliche Zuständigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2017:RO2015050022.J12

Im RIS seit

24.05.2017

Zuletzt aktualisiert am

29.05.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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