RS Vwgh 2017/3/29 Ro 2015/05/0022

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Veröffentlicht am 29.03.2017
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001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Die Regelung der Zuständigkeit, auch der örtlichen, bedarf einer präzisen gesetzlichen Regelung. Ehe Rechtslücken angenommen werden und - an sich zulässige, vgl. das E des VfGH vom 16. Oktober 1991, VfSlg. Nr. 12.883 - Analogien angewandt werden, ist zu prüfen, ob nicht ohnedies eine hinreichend präzise, ausdrückliche gesetzliche Regelung vorhanden ist.Die Regelung der Zuständigkeit, auch der örtlichen, bedarf einer präzisen gesetzlichen Regelung. Ehe Rechtslücken angenommen werden und - an sich zulässige, vergleiche das E des VfGH vom 16. Oktober 1991, VfSlg. Nr. 12.883 - Analogien angewandt werden, ist zu prüfen, ob nicht ohnedies eine hinreichend präzise, ausdrückliche gesetzliche Regelung vorhanden ist.

Schlagworte

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Analogie Schließung von Gesetzeslücken VwRallg3/2/3 örtliche Zuständigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2017:RO2015050022.J08

Im RIS seit

24.05.2017

Zuletzt aktualisiert am

29.05.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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