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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §10 Abs1;Rechtssatz
Aus der Zustellung des erstinstanzlichen Bescheides an einen bestimmten Vertreter der Revisionswerberin kann nicht abgeleitet werden, dass nur dieser zur allfälligen Erhebung einer Berufung für die Revisionswerberin berechtigt ist.
Schlagworte
Beginn Vertretungsbefugnis Vollmachtserteilung Stellung des VertretungsbefugtenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RO2014050015.J01Im RIS seit
08.05.2017Zuletzt aktualisiert am
12.06.2017