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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §35;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): Ra 2017/10/0036Rechtssatz
Es trifft nicht zu, dass das Bewusstsein der "Grund- und Aussichtslosigkeit, der Nutz- und der Zwecklosigkeit" von Anbringen an die Behörde erst mit der Zustellung einer solche Anbringen betreffenden Entscheidung des VwGH eintreten kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017100035.L01Im RIS seit
18.04.2017Zuletzt aktualisiert am
30.05.2017