RS Vwgh 2017/3/29 Ra 2016/15/0023

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Veröffentlicht am 29.03.2017
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §183 Abs3;
  1. BAO § 183 heute
  2. BAO § 183 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022
  3. BAO § 183 gültig von 19.04.1980 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980

Rechtssatz

Ein Festhalten an bereits früher gestellten Beweisanträgen kann nicht iSd § 183 Abs. 3 BAO als Verschleppungsabsicht gewertet werden.Ein Festhalten an bereits früher gestellten Beweisanträgen kann nicht iSd Paragraph 183, Absatz 3, BAO als Verschleppungsabsicht gewertet werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2017:RA2016150023.L04

Im RIS seit

27.04.2017

Zuletzt aktualisiert am

20.06.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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