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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §183;Rechtssatz
Wird ein Beweisthema nicht genannt, so ist die Abgabenbehörde zu einer solcherart als Erkundungsbeweis anzusehenden Einvernahme nicht verpflichtet (vgl. VwGH vom 7. Juli 2011, 2008/15/0010, VwSlg 8655 F/2011).Wird ein Beweisthema nicht genannt, so ist die Abgabenbehörde zu einer solcherart als Erkundungsbeweis anzusehenden Einvernahme nicht verpflichtet vergleiche VwGH vom 7. Juli 2011, 2008/15/0010, VwSlg 8655 F/2011).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2016150023.L03Im RIS seit
27.04.2017Zuletzt aktualisiert am
20.06.2017