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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §9 Abs3;Rechtssatz
Vom Abgabepflichtigen sind iSd § 9 Abs. 3 EStG 1988 konkrete Umstände nachzuweisen; diese Nachweispflicht betrifft den Sachverhalt. Ob aber im Hinblick auf diese Umstände mit dem Entstehen eines Verlustes ernsthaft zu rechnen ist, ist eine Frage der rechtlichen Beurteilung.Vom Abgabepflichtigen sind iSd Paragraph 9, Absatz 3, EStG 1988 konkrete Umstände nachzuweisen; diese Nachweispflicht betrifft den Sachverhalt. Ob aber im Hinblick auf diese Umstände mit dem Entstehen eines Verlustes ernsthaft zu rechnen ist, ist eine Frage der rechtlichen Beurteilung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2016150005.L06Im RIS seit
27.04.2017Zuletzt aktualisiert am
20.06.2017