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L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AVG §8;Rechtssatz
Eine Vorgangsweise, bei der die Agrarbehörde den Zusammenlegungsplan gegenüber einzelnen Verfahrensparteien erlässt, ohne (spätestens gleichzeitig) diesen gegenüber auch den Besitzstandsausweis und Bewertungsplan zu erlassen (oder zu ergänzen), erweist sich als rechtswidrig. Ein solcher Bescheid ist mit Rechtswidrigkeit des Inhaltes belastet.
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017070003.L06Im RIS seit
05.05.2017Zuletzt aktualisiert am
29.05.2017