RS Vwgh 2017/3/30 Ra 2016/16/0032

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Veröffentlicht am 30.03.2017
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Ein Abrechnungsbescheid nach § 216 BAO dient zweifellos auch dazu, die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit einer Umbuchung oder einer Überrechnung eines Guthabens von einem auf ein anderes Abgabenkonto festzustellen (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 13. Dezember 2007, 2006/14/0061, VwSlg 8298 F/2007).Ein Abrechnungsbescheid nach Paragraph 216, BAO dient zweifellos auch dazu, die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit einer Umbuchung oder einer Überrechnung eines Guthabens von einem auf ein anderes Abgabenkonto festzustellen vergleiche etwa das hg. Erkenntnis vom 13. Dezember 2007, 2006/14/0061, VwSlg 8298 F/2007).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2017:RA2016160032.L01

Im RIS seit

03.05.2017

Zuletzt aktualisiert am

23.06.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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