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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §13;Rechtssatz
Bei der Erteilung der Genehmigung für eine Betriebsanlage handelt es sich um einen antragsbedürftigen Verwaltungsakt (§ 353 GewO 1994). Der Gegenstand des Genehmigungsverfahrens wird durch den Genehmigungsantrag bestimmt. Dieser muss Art und Umfang der beantragten Genehmigung eindeutig erkennen lassen (Hinweis Erkenntnisse vom 1. März 2005, 2002/04/0202, und vom 12. Juni 2013, 2013/04/0019).Bei der Erteilung der Genehmigung für eine Betriebsanlage handelt es sich um einen antragsbedürftigen Verwaltungsakt (Paragraph 353, GewO 1994). Der Gegenstand des Genehmigungsverfahrens wird durch den Genehmigungsantrag bestimmt. Dieser muss Art und Umfang der beantragten Genehmigung eindeutig erkennen lassen (Hinweis Erkenntnisse vom 1. März 2005, 2002/04/0202, und vom 12. Juni 2013, 2013/04/0019).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2016040126.L01Im RIS seit
17.05.2017Zuletzt aktualisiert am
05.03.2019