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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VStG §5 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2016/02/0030 B 7. März 2016 RS 2Stammrechtssatz
Schulungen und Betriebsanweisungen als Vorsorge vermögen gegebenenfalls ein Kontrollsystem zu unterstützen, aber nicht zu ersetzen (vgl. E 24. März 2015, 2013/03/0054).Schulungen und Betriebsanweisungen als Vorsorge vermögen gegebenenfalls ein Kontrollsystem zu unterstützen, aber nicht zu ersetzen vergleiche E 24. März 2015, 2013/03/0054).
Schlagworte
Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht ArbeiterschutzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017020036.L01Im RIS seit
31.05.2017Zuletzt aktualisiert am
19.07.2017