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40/01 VerwaltungsverfahrenBeachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): Ra 2017/06/0017 Ra 2017/06/0020 Ra 2017/06/0019 Ra 2017/06/0018Rechtssatz
Aus § 45 Abs. 3 AVG - der gemäß § 17 VwGVG 2014 in Verfahren vor Verwaltungsgerichten anzuwenden ist - ergibt sich nicht, dass ein Gutachten den Parteien schon vor der mündlichen Verhandlung zuzustellen wäre.Aus Paragraph 45, Absatz 3, AVG - der gemäß Paragraph 17, VwGVG 2014 in Verfahren vor Verwaltungsgerichten anzuwenden ist - ergibt sich nicht, dass ein Gutachten den Parteien schon vor der mündlichen Verhandlung zuzustellen wäre.
Schlagworte
Parteiengehör SachverständigengutachtenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017060009.L01Im RIS seit
19.07.2017Zuletzt aktualisiert am
26.04.2019