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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AuslBG §2 Abs2;Rechtssatz
Das bloße Tragen einer Schürze kann für sich genommen - jedenfalls im Bereich eines Markts - noch nicht ohne Weiteres als ausreichendes Indiz für das Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses angesehen werden.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017090012.L04Im RIS seit
01.06.2017Zuletzt aktualisiert am
02.06.2017