RS Vwgh 2017/4/26 Ra 2017/16/0041

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Veröffentlicht am 26.04.2017
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Index

22/02 Zivilprozessordnung
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Öffentliche Dispositivurkunden bringen einen Rechtsakt zum Ausdruck und beweisen diesen unmittelbar, ohne dass ein Gegenbeweis zulässig ist (vgl. etwa das Erkenntnis des VwGH vom 15. Dezember 2006, 2003/04/0189).Öffentliche Dispositivurkunden bringen einen Rechtsakt zum Ausdruck und beweisen diesen unmittelbar, ohne dass ein Gegenbeweis zulässig ist vergleiche etwa das Erkenntnis des VwGH vom 15. Dezember 2006, 2003/04/0189).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017160041.L01

Im RIS seit

01.06.2017

Zuletzt aktualisiert am

19.07.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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