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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §60;Rechtssatz
Die Differenzierung zwischen einer durch die Legalservitut gedeckten vorübergehenden Inanspruchnahme von Grundflächen zum einen und der dauerhaften Inanspruchnahme von Grundflächen, bei der mangels Zustimmung eine Zwangsrechtseinräumung notwendig ist, steht in Übereinstimmung mit der Rechtslage und der Rechtsprechung (vgl. E 25. Februar 2016, 2013/07/0044; E 27. Juni 2002, 99/07/0163).Die Differenzierung zwischen einer durch die Legalservitut gedeckten vorübergehenden Inanspruchnahme von Grundflächen zum einen und der dauerhaften Inanspruchnahme von Grundflächen, bei der mangels Zustimmung eine Zwangsrechtseinräumung notwendig ist, steht in Übereinstimmung mit der Rechtslage und der Rechtsprechung vergleiche E 25. Februar 2016, 2013/07/0044; E 27. Juni 2002, 99/07/0163).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RO2017070007.J06Im RIS seit
01.06.2017Zuletzt aktualisiert am
13.12.2018