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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §138;Rechtssatz
Werden derzeit konsenswidrig Abwasser in die Kanalisationsanlage des Abwasserverbandes eingeleitet, so könnte dies von diesem als eigenmächtige Neuerung nach § 138 WRG 1959 geltend gemacht werden.Werden derzeit konsenswidrig Abwasser in die Kanalisationsanlage des Abwasserverbandes eingeleitet, so könnte dies von diesem als eigenmächtige Neuerung nach Paragraph 138, WRG 1959 geltend gemacht werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017070026.L01Im RIS seit
01.06.2017Zuletzt aktualisiert am
12.06.2017