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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §52 impl;Rechtssatz
Erstmals mit der Revision vorgelegte nach der Verkündung des angefochtenen Erkenntnisses durch das VwG eingeholte ärztliche Stellungnahmen sind auf Grund des Neuerungsverbots unbeachtlich.
Schlagworte
Gutachten Überprüfung durch VwGHEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2016220119.L01Im RIS seit
01.06.2017Zuletzt aktualisiert am
26.06.2017