Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §119;Rechtssatz
Zu- und Abschläge nach § 4 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 setzen das Vorliegen einer - mangelhaften - Vermögensübersicht für vorangehende Zeitpunkte voraus; ein Verstoß gegen die Offenlegungspflicht vermag diese Voraussetzung nicht zu substituieren.Zu- und Abschläge nach Paragraph 4, Absatz 2, Ziffer 2, EStG 1988 setzen das Vorliegen einer - mangelhaften - Vermögensübersicht für vorangehende Zeitpunkte voraus; ein Verstoß gegen die Offenlegungspflicht vermag diese Voraussetzung nicht zu substituieren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2016150026.L05Im RIS seit
01.06.2017Zuletzt aktualisiert am
24.07.2017