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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §36;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): Ra 2017/12/0027 B 27. April 2017Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2008/12/0082 E 20. Mai 2009 VwSlg 17704 A/2009 RS 6Stammrechtssatz
Für den auf einen neuen Arbeitsplatz versetzten Beamten muss erkennbar sein (Arbeitsplatzbeschreibung oder Schulungs- und Entwicklungskonzepte etc.), mit welchen Pflichten sein neuer Arbeitsplatz verbunden ist. Eine solche Erkennbarkeit des konkreten Umfanges der Dienstpflichten ist bei einer (wenn auch wechselweisen) Betrauung mit sämtlichen Arbeitsplätzen einer Verwendungsgruppe keinesfalls gegeben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2016120061.L04Im RIS seit
01.06.2017Zuletzt aktualisiert am
13.03.2019