Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
TKG 2003 §107 Abs2;Rechtssatz
Im vorliegenden Fall wurden zu mehreren Zeitpunkten vom Unternehmen der Gesellschaft aus E-Mails zu Zwecken der Direktwerbung an eine Empfängerin ohne deren vorherige Einwilligung versendet, wobei sich der Zeitraum, in dem die E-Mails versendet wurden, vom 13. Jänner 2015 bis zum 11. März 2015 erstreckte. Die gegenständlichen E-Mails wurden in der Regel viermal wöchentlich versendet, also annähernd an jedem Werktag. Unter diesen Gesichtspunkten kann dem VwG nicht entgegengetreten werden, wenn es die im vorliegenden Sachverhalt verwirklichten Handlungen im Ergebnis als eine Tat beurteilt und über den Geschäftsführer der Gesellschaft - auch ungeachtet der vom VwG angenommenen bloß fahrlässigen Begehungsweise - sowie über die Gesellschaft dafür nur eine Strafe verhängt hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2016030108.L10Im RIS seit
01.06.2017Zuletzt aktualisiert am
22.02.2019