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E000 EU- Recht allgemeinNorm
32006L0123 Dienstleistungs-RL Art13 Abs6;Rechtssatz
Aus Art. 13 Abs. 6 in Verbindung mit Abs. 3 der Richtlinie 2006/123/EG ergibt sich lediglich, dass ein Nachreichen von Unterlagen Auswirkungen auf die Genehmigungsfrist haben kann, nicht jedoch, dass - wenn bei der Auswahl zwischen mehreren Bewerbern um eine begrenzt verfügbare Genehmigung auf den Antragszeitpunkt abgestellt wird - einem unvollständigen Antrag Priorität einzuräumen ist.Aus Artikel 13, Absatz 6, in Verbindung mit Absatz 3, der Richtlinie 2006/123/EG ergibt sich lediglich, dass ein Nachreichen von Unterlagen Auswirkungen auf die Genehmigungsfrist haben kann, nicht jedoch, dass - wenn bei der Auswahl zwischen mehreren Bewerbern um eine begrenzt verfügbare Genehmigung auf den Antragszeitpunkt abgestellt wird - einem unvollständigen Antrag Priorität einzuräumen ist.
Schlagworte
Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RO2016040008.J10Im RIS seit
26.06.2017Zuletzt aktualisiert am
19.07.2017