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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §26 Abs3;Rechtssatz
Bezieht sich ein Verfahrenshilfeantrag von Anfang an nur auf die Erhebung einer Revision gegen einen Spruchpunkt des angefochtenen Erkenntnisses und wird demzufolge auch die Bewilligung der Verfahrenshilfe nur in diesem Umfang vorgenommen, kann nur diesbezüglich die fristwahrende Wirkung des rechtzeitig gestellten Verfahrenshilfeantrags gemäß § 26 Abs. 3 VwGG eintreten.Bezieht sich ein Verfahrenshilfeantrag von Anfang an nur auf die Erhebung einer Revision gegen einen Spruchpunkt des angefochtenen Erkenntnisses und wird demzufolge auch die Bewilligung der Verfahrenshilfe nur in diesem Umfang vorgenommen, kann nur diesbezüglich die fristwahrende Wirkung des rechtzeitig gestellten Verfahrenshilfeantrags gemäß Paragraph 26, Absatz 3, VwGG eintreten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2015210229.L01Im RIS seit
29.06.2017Zuletzt aktualisiert am
24.07.2017