RS Vwgh 2017/5/11 Ra 2015/21/0188

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Veröffentlicht am 11.05.2017
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Index

E1P
19/05 Menschenrechte
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

12010P/TXT Grundrechte Charta Art4;
AsylG 2005 §5 Abs3;
MRK Art3;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): Ra 2015/21/0189

Rechtssatz

Der VwGH hat im Erkenntnis vom 8. September 2015, Ra 2015/18/0113 bis 0120, ausdrücklich festgehalten, dieses Erkenntnis darf nicht so verstanden werden, dass damit abschließend über die Frage entschieden wird, ob die aktuelle Lage in Ungarn einer Rücküberstellung von asylwerbenden Parteien im Allgemeinen entgegensteht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2017:RA2015210188.L03

Im RIS seit

29.06.2017

Zuletzt aktualisiert am

19.07.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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