Index
E1PNorm
12010P/TXT Grundrechte Charta Art4;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): Ra 2015/21/0189Rechtssatz
Der VwGH hat im Erkenntnis vom 8. September 2015, Ra 2015/18/0113 bis 0120, ausdrücklich festgehalten, dieses Erkenntnis darf nicht so verstanden werden, dass damit abschließend über die Frage entschieden wird, ob die aktuelle Lage in Ungarn einer Rücküberstellung von asylwerbenden Parteien im Allgemeinen entgegensteht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2015210188.L03Im RIS seit
29.06.2017Zuletzt aktualisiert am
19.07.2017