RS Vwgh 2017/5/18 Ra 2016/20/0022

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.05.2017
beobachten
merken

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 2005 §3 Abs1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Nach der hg. Rechtsprechung zur Frage einer drohenden Verfolgung von zum christlichen Glauben konvertierten Muslimen ist maßgeblich, ob der Asylwerber bei weiterer Ausführung seines behaupteten inneren Entschlusses, nach dem christlichen Glauben zu leben, mit maßgeblicher Wahrscheinlichkeit damit rechnen müsse, aus diesem Grund mit einer die Intensität von Verfolgung erreichenden Sanktion belegt zu werden (Hinweis E vom 23. Juni 2015, Ra 2014/01/0117, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2017:RA2016200022.L01

Im RIS seit

21.06.2017

Zuletzt aktualisiert am

20.04.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten