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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BDG 1979 §50a;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): Ra 2016/12/0075 E 30. Mai 2017Rechtssatz
Gerade in einer Sache, in der eine Entscheidung vor Beginn des beantragten Zeitraums geboten ist, ist das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Aufhebung und Zurückverweisung, was mit der Eröffnung eines neuerlichen Rechtsmittelzugs und damit in der Regel mit einer Verlängerung des Verfahrens verbunden ist, besonders streng zu prüfen.
Schlagworte
VerfahrensbestimmungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2016120076.L04Im RIS seit
21.06.2017Zuletzt aktualisiert am
17.10.2017