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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §27 Abs1 lith;Rechtssatz
Ein Wegfall des Zwecks einer Wasserbenutzung iSd § 27 Abs. 1 lit. h WRG 1959 kann auch dann vorliegen, wenn die bewilligungsgegenständliche Wasserbenutzungsanlage nicht mehr benutzt wird (bzw. ohne weitere Maßnahmen auch nicht bewilligungsgemäß benutzt werden kann).Ein Wegfall des Zwecks einer Wasserbenutzung iSd Paragraph 27, Absatz eins, Litera h, WRG 1959 kann auch dann vorliegen, wenn die bewilligungsgegenständliche Wasserbenutzungsanlage nicht mehr benutzt wird (bzw. ohne weitere Maßnahmen auch nicht bewilligungsgemäß benutzt werden kann).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2015070098.L04Im RIS seit
07.07.2017Zuletzt aktualisiert am
26.07.2017