RS Vwgh 2017/5/31 Ro 2014/13/0044

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Veröffentlicht am 31.05.2017
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Eine Konkurseröffnung Jahre nach Durchführung der Forderungswertberichtigung ist nicht geeignet, um eine schon zu diesem Zeitpunkt vorgelegene Uneinbringlichkeit der Forderung darzutun (vgl. das Erkenntnis vom 25. Jänner 2006, 2002/13/0027).Eine Konkurseröffnung Jahre nach Durchführung der Forderungswertberichtigung ist nicht geeignet, um eine schon zu diesem Zeitpunkt vorgelegene Uneinbringlichkeit der Forderung darzutun vergleiche das Erkenntnis vom 25. Jänner 2006, 2002/13/0027).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2017:RO2014130044.J02

Im RIS seit

21.07.2017

Zuletzt aktualisiert am

05.01.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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