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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtRechtssatz
Eine Konkurseröffnung Jahre nach Durchführung der Forderungswertberichtigung ist nicht geeignet, um eine schon zu diesem Zeitpunkt vorgelegene Uneinbringlichkeit der Forderung darzutun (vgl. das Erkenntnis vom 25. Jänner 2006, 2002/13/0027).Eine Konkurseröffnung Jahre nach Durchführung der Forderungswertberichtigung ist nicht geeignet, um eine schon zu diesem Zeitpunkt vorgelegene Uneinbringlichkeit der Forderung darzutun vergleiche das Erkenntnis vom 25. Jänner 2006, 2002/13/0027).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RO2014130044.J02Im RIS seit
21.07.2017Zuletzt aktualisiert am
05.01.2018