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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §71 Abs1 Z1;Rechtssatz
Der Rechtsanwalt muss gegenüber seinen Mitarbeitern (auch den juristischen) der ihm zumutbaren und nach der Sachlage gebotenen Überwachungspflicht nachkommen (vgl B 5. November 2014, Ra 2014/18/0006).Der Rechtsanwalt muss gegenüber seinen Mitarbeitern (auch den juristischen) der ihm zumutbaren und nach der Sachlage gebotenen Überwachungspflicht nachkommen vergleiche B 5. November 2014, Ra 2014/18/0006).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017220064.L02Im RIS seit
14.07.2017Zuletzt aktualisiert am
13.02.2019