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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §66 Abs4;Rechtssatz
Wenn die vor dem VwG belangte Behörde einen Antrag zurückgewiesen hat, ist Sache des Beschwerdeverfahrens die Frage der Rechtmäßigkeit der Zurückweisung (vgl. E 23. Juni 2015, Ra 2015/22/0040).Wenn die vor dem VwG belangte Behörde einen Antrag zurückgewiesen hat, ist Sache des Beschwerdeverfahrens die Frage der Rechtmäßigkeit der Zurückweisung vergleiche E 23. Juni 2015, Ra 2015/22/0040).
Schlagworte
Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Bindung an den Gegenstand des vorinstanzlichen Verfahrens AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2016220107.L01Im RIS seit
21.07.2017Zuletzt aktualisiert am
28.03.2019