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L37151 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §13 Abs3;Rechtssatz
Das Unterbleiben eines unverzüglichen Verbesserungsauftrages ist zwar in Bezug auf den Säumnisschutz von Bedeutung, ändert jedoch nichts an der Mangelhaftigkeit des Anbringens und damit an der Berechtigung der Behörde, einen solchen Auftrag zu erteilen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017060024.L02Im RIS seit
21.07.2017Zuletzt aktualisiert am
24.07.2017