RS Vwgh 2017/6/1 Ra 2016/08/0120

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Veröffentlicht am 01.06.2017
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Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Rechtssatz

Eine Vereinbarung, wonach aus dem ausbezahlten Mindestentgelt bestimmte mit dem Arbeitsverhältnis in Zusammenhang stehende Spesen zu decken sind, ist unzulässig (vgl. den Beschluss des OGH vom 16. September 1986, 14 Ob 122/86).Eine Vereinbarung, wonach aus dem ausbezahlten Mindestentgelt bestimmte mit dem Arbeitsverhältnis in Zusammenhang stehende Spesen zu decken sind, ist unzulässig vergleiche den Beschluss des OGH vom 16. September 1986, 14 Ob 122/86).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2017:RA2016080120.L07

Im RIS seit

19.07.2017

Zuletzt aktualisiert am

21.08.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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