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60/03 Kollektives ArbeitsrechtRechtssatz
Eine Vereinbarung, wonach aus dem ausbezahlten Mindestentgelt bestimmte mit dem Arbeitsverhältnis in Zusammenhang stehende Spesen zu decken sind, ist unzulässig (vgl. den Beschluss des OGH vom 16. September 1986, 14 Ob 122/86).Eine Vereinbarung, wonach aus dem ausbezahlten Mindestentgelt bestimmte mit dem Arbeitsverhältnis in Zusammenhang stehende Spesen zu decken sind, ist unzulässig vergleiche den Beschluss des OGH vom 16. September 1986, 14 Ob 122/86).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2016080120.L07Im RIS seit
19.07.2017Zuletzt aktualisiert am
21.08.2017