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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ASchG 1994 §130 Abs1 Z16;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2015/02/0020 B 4. Mai 2015 RS 1Stammrechtssatz
Das Hinzutreten eines - allenfalls auch krassen - Fehlverhaltens eines Arbeitnehmers, das in der Folge zu einem Arbeitsunfall geführt hat, vermag am Verschulden des Arbeitgebers an der nicht erfolgten Einrichtung eines wirksamen Kontrollsystems nichts zu ändern.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017020068.L04Im RIS seit
19.07.2017Zuletzt aktualisiert am
25.07.2018