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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VStG §45 Abs1 Z1;Rechtssatz
Schlichtes "Vertrauen" darauf, dass sich ein Arbeitnehmer weisungskonform verhält, entlastet den Arbeitgeber nicht.
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017020068.L02Im RIS seit
19.07.2017Zuletzt aktualisiert am
25.07.2018