RS Vwgh 2017/6/20 Ra 2016/01/0153

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Veröffentlicht am 20.06.2017
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Index

E3R E19104000
E6J
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 2005 §5 Abs3
32013R0604 Dublin-III Art18 Abs2
62015CJ0695 Mirza VORAB

Rechtssatz

Zur Verpflichtung zur Prüfung des Antrages auf internationalen Schutz durch den zuständigen Mitgliedstaat (Aufnahmestaat) hat der EuGH im Urteil vom 17. März 2016 in der Rechtssache C-695/15 PPU, Shiraz Baig Mirza, ECLI:EU:C:2016:188, bereits entschieden, dass Art. 18 Abs. 2 der Dublin III-VO im Fall der Wiederaufnahme einer Person, die um internationalen Schutz nachsucht, nicht vorschreibt, dass das Verfahren zur Prüfung ihres Antrags in dem Stadium wieder aufgenommen wird, in dem es eingestellt worden war.Zur Verpflichtung zur Prüfung des Antrages auf internationalen Schutz durch den zuständigen Mitgliedstaat (Aufnahmestaat) hat der EuGH im Urteil vom 17. März 2016 in der Rechtssache C-695/15 PPU, Shiraz Baig Mirza, ECLI:EU:C:2016:188, bereits entschieden, dass Artikel 18, Absatz 2, der Dublin III-VO im Fall der Wiederaufnahme einer Person, die um internationalen Schutz nachsucht, nicht vorschreibt, dass das Verfahren zur Prüfung ihres Antrags in dem Stadium wieder aufgenommen wird, in dem es eingestellt worden war.

Gerichtsentscheidung

EuGH 62015CJ0695 Mirza VORAB

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2017:RA2016010153.L10

Im RIS seit

10.08.2017

Zuletzt aktualisiert am

19.07.2023
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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