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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art130 Abs1 Z3;Rechtssatz
Allein die Behauptung der Übermittlung von (inhaltlich gleichlautenden) Beschwerden gegen einen Bescheid einer Verwaltungsbehörde an das BVwG und das BFG reicht nicht dazu aus, dass der VwGH im Sinne des - gemäß § 71 VwGG sinngemäß anzuwendenden - § 43 Abs 3 VerfGG 1953 Kenntnis vom "Entstehen des Konflikts" erlangt. Ein Verfahren zur Entscheidung eines Kompetenzkonfliktes war daher nicht einzuleiten.Allein die Behauptung der Übermittlung von (inhaltlich gleichlautenden) Beschwerden gegen einen Bescheid einer Verwaltungsbehörde an das BVwG und das BFG reicht nicht dazu aus, dass der VwGH im Sinne des - gemäß Paragraph 71, VwGG sinngemäß anzuwendenden - Paragraph 43, Absatz 3, VerfGG 1953 Kenntnis vom "Entstehen des Konflikts" erlangt. Ein Verfahren zur Entscheidung eines Kompetenzkonfliktes war daher nicht einzuleiten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:KO2017030003.K01Im RIS seit
24.07.2017Zuletzt aktualisiert am
25.07.2017