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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §188;Rechtssatz
Ein von einem vermeintlichen Bescheid und somit von einem Nichtbescheid abgeleiteter Einkommensteuerbescheid entspricht nicht dem Regime eines bei Feststellungsverfahren nach § 188 BAO auf rechtlich einwandfreie Weise wiedereröffneten Einkommensteuerverfahrens, sodass die daraus resultierende Nachforderung nicht als Folge einer abgabenbehördlichen Prüfung im Sinne des § 323 Abs. 18 zweiter Satz BAO anzusehen ist.Ein von einem vermeintlichen Bescheid und somit von einem Nichtbescheid abgeleiteter Einkommensteuerbescheid entspricht nicht dem Regime eines bei Feststellungsverfahren nach Paragraph 188, BAO auf rechtlich einwandfreie Weise wiedereröffneten Einkommensteuerverfahrens, sodass die daraus resultierende Nachforderung nicht als Folge einer abgabenbehördlichen Prüfung im Sinne des Paragraph 323, Absatz 18, zweiter Satz BAO anzusehen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RO2015130016.J04Im RIS seit
15.08.2017Zuletzt aktualisiert am
19.09.2017