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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52 Abs1;Rechtssatz
Die Beiziehung nichtamtlicher Sachverständiger im Falle der bloßen "Auslastung" der der Behörde beigegebenen Sachverständigen findet in § 52 Abs. 2 AVG keine Deckung.Die Beiziehung nichtamtlicher Sachverständiger im Falle der bloßen "Auslastung" der der Behörde beigegebenen Sachverständigen findet in Paragraph 52, Absatz 2, AVG keine Deckung.
Schlagworte
Amtssachverständiger der Behörde zur Verfügung stehend Amtssachverständiger der Behörde beigegebenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RO2015100045.J06Im RIS seit
21.07.2017Zuletzt aktualisiert am
09.02.2018