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E3L E09301000Norm
31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art10 Abs2;Rechtssatz
Ist eine GmbH eine Unternehmerin, deren Einkünfte - wäre sie keine Kapitalgesellschaft, sondern eine natürliche Person - solche iSd § 22 Z 1 lit. b EStG 1994 sind, so gebietet das Unionsrecht, ihr nach § 17 Abs. 1 UStG 1994 die Istbesteuerung zuzugestehen.Ist eine GmbH eine Unternehmerin, deren Einkünfte - wäre sie keine Kapitalgesellschaft, sondern eine natürliche Person - solche iSd Paragraph 22, Ziffer eins, Litera b, EStG 1994 sind, so gebietet das Unionsrecht, ihr nach Paragraph 17, Absatz eins, UStG 1994 die Istbesteuerung zuzugestehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RO2015150045.J04Im RIS seit
09.08.2017Zuletzt aktualisiert am
29.12.2017