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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art133 Abs4;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): Ra 2017/07/0056Rechtssatz
Soweit im Vorbringen der Revisionswerber umfangreich Zweifel an der Bestimmtheit der durch das angefochtene Erkenntnis bewilligten Anlagenfläche (unter Hinweis auf verschiedene Befunde und Gutachten) dargelegt werden, wird ein konkreter Bezug zu wasserrechtlich geschützten Rechten der Revisionswerber iSd § 12 Abs. 2 WRG 1959 nicht hergestellt.Soweit im Vorbringen der Revisionswerber umfangreich Zweifel an der Bestimmtheit der durch das angefochtene Erkenntnis bewilligten Anlagenfläche (unter Hinweis auf verschiedene Befunde und Gutachten) dargelegt werden, wird ein konkreter Bezug zu wasserrechtlich geschützten Rechten der Revisionswerber iSd Paragraph 12, Absatz 2, WRG 1959 nicht hergestellt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017070055.L01Im RIS seit
25.07.2017Zuletzt aktualisiert am
26.07.2017