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L66502 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AVG §56;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): Ra 2015/07/0087 Ra 2015/07/0086Rechtssatz
Die Genehmigungsvoraussetzungen nach § 49 Abs. 4 Krnt FlVfLG 1979 haben zum Zeitpunkt der Erteilung der agrarbehördlichen Bewilligung vorzuliegen. Es ist nicht Voraussetzung, dass "im Zeitpunkt der Erteilung der agrarbehördlichen Bewilligung" die Verzichtenden über die Anteile noch "verfügungsberechtigt" sind.Die Genehmigungsvoraussetzungen nach Paragraph 49, Absatz 4, Krnt FlVfLG 1979 haben zum Zeitpunkt der Erteilung der agrarbehördlichen Bewilligung vorzuliegen. Es ist nicht Voraussetzung, dass "im Zeitpunkt der Erteilung der agrarbehördlichen Bewilligung" die Verzichtenden über die Anteile noch "verfügungsberechtigt" sind.
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2015070085.L04Im RIS seit
25.07.2017Zuletzt aktualisiert am
26.07.2017