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40/01 VerwaltungsverfahrenBeachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): Ra 2017/17/0057Rechtssatz
§ 44a Z 1 VStG kann nicht dahingehend verstanden werden, dass im Spruch eines Straferkenntnisses, wenn dieser nicht auf Einstellung lautet, neben der als erwiesen angenommenen Tat auch Ausführungen zu einer allfälligen Unionsrechtswidrigkeit einer Bestimmung enthalten sein müssen.Paragraph 44 a, Ziffer eins, VStG kann nicht dahingehend verstanden werden, dass im Spruch eines Straferkenntnisses, wenn dieser nicht auf Einstellung lautet, neben der als erwiesen angenommenen Tat auch Ausführungen zu einer allfälligen Unionsrechtswidrigkeit einer Bestimmung enthalten sein müssen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017170056.L01Im RIS seit
22.08.2017Zuletzt aktualisiert am
10.10.2017