RS Vwgh 2017/7/14 Ra 2017/17/0083

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.07.2017
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): Ra 2017/17/0084

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2017/17/0056 B 13. Juli 2017 RS 1

Stammrechtssatz

§ 44a Z 1 VStG kann nicht dahingehend verstanden werden, dass im Spruch eines Straferkenntnisses, wenn dieser nicht auf Einstellung lautet, neben der als erwiesen angenommenen Tat auch Ausführungen zu einer allfälligen Unionsrechtswidrigkeit einer Bestimmung enthalten sein müssen.Paragraph 44 a, Ziffer eins, VStG kann nicht dahingehend verstanden werden, dass im Spruch eines Straferkenntnisses, wenn dieser nicht auf Einstellung lautet, neben der als erwiesen angenommenen Tat auch Ausführungen zu einer allfälligen Unionsrechtswidrigkeit einer Bestimmung enthalten sein müssen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017170083.L01

Im RIS seit

22.08.2017

Zuletzt aktualisiert am

10.10.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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