RS Vwgh 2017/7/22 Ra 2017/17/0343

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Veröffentlicht am 22.07.2017
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40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 91/14/0218 B 26. November 1991 RS 2

Stammrechtssatz

Ob jemand vom Zustellvorgang "rechtzeitig" Kenntnis erlangt hat, kann nur nach den Verhältnissen des Einzelfalles beurteilt werden. Wird durch die Zustellung der Beginn einer Rechtsmittelfrist ausgelöst, so erlangt der Empfänger noch "rechtzeitig" vom Zustellvorgang Kenntnis, wenn ihm ein für die Einbringung des Rechtsmittels angemessener Zeitraum verbleibt (Hinweis Berchtold, Zustellgesetz, 33).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017170343.L02

Im RIS seit

24.07.2017

Zuletzt aktualisiert am

22.09.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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